ThementreffWohnform für Menschen mit Behinderung
Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Die IBA Hamburg setzt bei der Planung der neuen Wohnquartiere auf Inklusion und Selbstbestimmung aller Bewohnerinnen und Bewohner. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem Menschen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen – gleichberechtigt und mit größtmöglicher Eigenständigkeit am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. So entstehen moderne Quartiere, die Vielfalt nicht nur zulassen, sondern gezielt fördern und als Stärke begreifen. Hierbei entstehen auf etwa 11.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) rollstuhlgerechter Wohnraum, Wohnraum mit Assistenzbedarf und Wohnraum in besonderen Wohnformen:
Wohnen mit Assistenz richtet sich an Menschen mit Behinderung, die trotz Unterstützungsbedarf selbstbestimmt und möglichst selbstständig in einem Einzelappartment, Wohngemeinschaft oder Hausgemeinschaft leben möchten. Die Mieterinnen und Mieter verfügen über einen eigenen Mietvertrag und erhalten – je nach individuellem Bedarf – über Assistenzleistungen für die Bewältigung des Alltags, die Haushaltsführung, Mobilität oder soziale Teilhabe. Ziel ist es, hoch strukturierte Betreuungsformen zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen Selbstbestimmung, soziale Netzwerke und Teilhabe am Quartiersleben.
Wohnen in besonderen Wohnformen richtet sich an Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten und besondere Bedarfe beim Wohnen haben, zum Beispiel Menschen mit (komplexen) Behinderungen, herausforderndem Verhalten, Autismus-Spektrum-Störung. Hier wohnen meist mehrere Personen mit vergleichbarem Unterstützungsbedarf gemeinsam in einem Wohngebäude, oft in Wohngruppen mit Privatzimmern, ausgestattet mit einem eigenen Bad, und gemeinschaftlich genutzter Küche mit einem Gemeinschaftsraum. Je nach Trägerkonzept ist ein Mix mit Einzelapartments, ausgestattet mit Badezimmer und Küchenzeile in einem Wohnhaus möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten rund um die Uhr eine Assistenz zur Verfügung.
Geplante Angebote
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sollen auf einer Gesamtfläche von rund 5.100 m² BGF ca. 80 geförderte Wohneinheiten entstehen, die Menschen mit individuellem Unterstützungsbedarf ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Ziel einer großflächig geplanten Unterstützungsstruktur ist es, einen Rahmen zu schaffen, in dem die Unterstützung möglichst breit gefächert wird. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt personenzentriert und individuell. Die Verteilung der Wohnungen auf verschiedene Standorte im Quartier soll die Integration in das gesamte Wohnangebot erleichtern und die Nachbarschaft vielfältig gestalten.
Wilhelmsburger Rathausviertel: 10 Wohneinheiten
Elbinselquartier: 45 Wohneinheiten
Spreehafenviertel: 25 Wohneinheiten
Oberbillwerder: XX
Fischbeker Reethen: XX
Ergänzend zu den Einzelwohnungen sind auf einer Gesamtfläche von rund 1.400 m² BGF mindestens vier gemeinschaftliche Wohnformen für bis zu sechs Personen im geförderten Wohnungsbau geplant. Ziel ist es, Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf das Leben in einer solidarischen Gemeinschaft zu ermöglichen, die sowohl Rückzugsmöglichkeiten als auch Austausch bietet, in der gegenseitige Unterstützung und Alltagsbegleitung organisiert werden. Im Mittelpunkt steht die Teilhabe am gemeinsamen Leben, verbunden mit individueller Förderung. Auch diese Wohnformen sollen auf verschiedene Standorte verteilt sein, um die Vielfalt und Integration in die Nachbarschaft zu stärken.
Wilhelmsburger Rathausviertel: 1 Mehrpersonenwohnung
Elbinselquartier: 1 Mehrpersonenwohnung
Spreehafenviertel: 2 Mehrpersonenwohnungen
Oberbillwerder: XX
Fischbeker Reethen: XX
Im Elbinselquartier ist auf einer Fläche von etwa. 680 m² BGF ein inklusives Wohnprojekt geplant, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam leben. Ziel ist es, Begegnung und Austausch zu fördern, Barrieren abzubauen und ein Wohnumfeld zu schaffen, das Vielfalt als Normalität begreift. In einem solchen Projekt soll jeder Mensch seinen Alltag eigenständig gestalten können, während zeitgleich niedrigschwellige Unterstützung und die Möglichkeit zur gegenseitigen Hilfe gegeben sind. Das Ziel ist ein Miteinander, das Selbstbestimmung und Inklusion im Alltag ermöglicht.
Um flexibel auf unterschiedliche Bedarfe eingehen zu können, ist im Wilhelmsburger Rathausviertel auf einer Fläche von ca. 680 m² BGF die Kombination aus Wohnungen für ein bis zwei Personen mit Mehrpersonenwohnungen vorgesehen. Ziel dieser Mischung ist es, ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Wohnangebot zu schaffen, das sowohl individuelles als auch gemeinschaftliches Leben unterstützt. So entstehen Möglichkeiten, je nach Lebenssituation und Unterstützungsbedarf, individuell zwischen verschiedenen Wohnformen zu wählen. Im Mittelpunkt steht dabei, eine inklusive Gemeinschaft zu stärken, in der unterschiedliche Lebensformen gleichberechtigt nebeneinander bestehen.
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren sollen mindestens 30 rollstuhlgerechte Wohneinheiten nach DIN 18040-2 R sowohl im freifinanzierten als auch im geförderten Wohnungsbau realisiert werden. Neben kleineren Ein- bis Zweizimmerwohnungen sollen hierbei auch größere Wohnungen, z. B. für Familien mit einem behinderten Kind oder einem Elternteil im Rollstuhl Berücksichtigung finden.
Über die genannten Projekte hinaus sollen auf einer Gesamtfläche von bis zu 1.500 m² BGF weitere trägergestützte Wohnangebote für Menschen mit Behinderung entstehen, um Raum für neue Konzepte, Kooperationen und innovative Wohnformen zu ermöglichen. Ziel ist es, ein möglichst breites Wohnangebot zu fördern, neue Wege des Zusammenlebens zu erproben und inklusive Lebensmodelle zu etablieren, um das Quartier lebendig und inklusiv zu gestalten.
Wilhelmsburger Rathausviertel: ca. 1.000 m² BGF
Elbinselquartier: ca. 250 m² BGF
Spreehafenviertel: ca. 250 m² BGF
Oberbillwerder: XX
Fischbeker Reethen: XX
Im Elbinselquartier ist die Errichtung einer barrierefreien und rollstuhlgerechten Tagesförderstätte mit einer Fläche von etwa 400 m² BGF zuzüglich eines Zugangs zu einem abgegrenzten Außenbereich geplant. Eine Tagesförderung bereitet Menschen mit Behinderung auf die Teilhabe am Arbeitsleben vor. Dieses Angebot richtet sich an Menschen ab dem 16. Lebensjahr, die nach Beendigung der Schulpflicht aufgrund ihrer Behinderung nicht die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt erfüllen. Geräumige Beschäftigungsräume sollen den Bedarf an Bewegung der Tagesförderungsbeschäftigten berücksichtigen. In unterschiedlichen Werkstatt- und Themenräumen sollen Förder- und Bildungsangebote entstehen sowie Kooperationen im neuen Quartier entwickelt werden. In den Nachmittags- und Abendstunden sollen die Räumlichkeiten zusätzlich von anderen Nutzergruppen genutzt werden können.