ThementreffAngebote der Jugend- und Familienhilfe
Durch die feste Verankerung von Angeboten der Jugend- und Familienhilfe wird eine bedarfsgerechte, starke und soziale Infrastruktur sichergestellt, welche auf die Bedürfnisse besonders schützenswerter Zielgruppen eingeht. Hierbei liegt der Fokus auf zwei zentralen Bausteinen: dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten durch die Schaffung verschiedener Wohnformen für sozial belastete Familien, Kinder und Jugendliche und der Weiterentwicklung von Unterstützungs- sowie Beratungsstrukturen. Ziel ist der Erhalt des Familienverbundes und die Vermeidung von Fremdunterbringung, Stärkung der Elternverantwortung und erzieherischen Kompetenzen durch praktische Unterstützung und Begleitung im Alltag.
Geplante Angebote
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLG) nach §§ 27, 34 SGB VIII sind familienanaloge Betreuungsformen für jüngere Kinder, die für einen längeren Zeitraum stationärer Hilfe zur Erziehung in einer kleinen Betreuungseinheit bedürfen. Die Betreuenden der SPLG leben mit höchstens fünf Kindern rund um die Uhr in häuslicher Gemeinschaft. Sie bieten einen individuellen und stützenden Lebensort an und integrieren die Kinder in das bereits bestehende soziale Umfeld.
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren sind fünf SPLG mit jeweils ca. fünf Plätzen geplant. Eine SPLG verteilt sich auf eine Fläche von etwa 250 m² BGF.
- Wilhelmsburger Rathausviertel: eine Wohneinheit
- Elbinselquartier: drei Wohneinheiten
- Spreehafenviertel: eine Wohneinheit
In den neuen Quartieren sind Wohngruppen nach § 19 SGB VIII für Eltern bzw. Alleinerziehende mit ihren Kindern vorgesehen. Zielgruppe sind Eltern, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung bei der Pflege und Erziehung von Kindern unter sechs Jahren Unterstützung benötigen. Die Angebote dienen dem Erlernen und der Stabilisierung selbstständigen Wohnens. Eine Wohngruppe besteht jeweils aus fünf bis zehn Wohneinheiten, die sich auf eine Gesamtfläche von etwa 400 m² BGF verteilt. Eine Wohngruppe kann aus separaten, kleinen Wohnungen oder aus Cluster-Wohnungen bestehen. Es sollen Gemeinschaftsflächen für gemeinsame Aktivitäten und gegebenenfalls Wohnungen für Trägerpersonal vorgesehen werden.
Im Rahmen der Quartiersentwicklung sind in Wilhelmsburg vier, in Oberbillwerder und in den Fischbeker Reethen jeweils eine betreute Wohngruppe für alleinerziehende Elternteile geplant.
- Wilhelmsburger Rathausviertel: eine Wohngruppe mit 5-10 Wohneinheiten
- Elbinselquartier: eine Wohngruppe mit 5-10 Wohneinheiten
- Spreehafenviertel: zwei Wohngruppen mit insgesamt 10-20 Wohneinheiten
- Oberbillwerder: eine Wohngruppe mit sieben Wohneinheiten
- Fischbeker Reethen: eine Wohngruppe mit ca. sechs Wohneinheiten
Stationäre Wohngruppen nach § 34 SGB VIII sind Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen und stellen eine sogenannte „Erziehungshilfe mit Bett“ dar – ein auf längere Zeit angelegter Lebensort mit einer gewährleisteten Betreuung vor Ort über Tag und Nacht an sieben Tagen die Woche. Ziel ist es, stabile Lebensbedingungen zu schaffen, die denen einer familiären Umgebung möglichst nahekommen und den Kindern eine intensive Förderung und verlässliche Alltagsstruktur bieten. Eine Wohneinheit benötigt ein Büro, einen Raum für Betreuende, drei Bäder, eine Gemeinschaftsküche, einen Aufenthaltsraum sowie einen Besprechungsraum und acht Einzelzimmer. Es ist denkbar, die Wohngruppe in einer großen Wohnung zu realisieren oder diese auf bis zu drei Wohneinheiten im gleichen Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft aufzuteilen. Ältere Jugendliche ab 16 Jahren könnten vom Wohngruppenteam zum verselbständigten Wohnen mitbetreut werden.
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren werden insgesamt fünf Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen/ Wohnformen mit intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung mit einer Größe von etwa 350 m² BGF je Einheit vorgesehen. Im Spreehafenviertel ist zudem die Einrichtung einer stationären Wohngruppe für Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren mit bis zu zehn Plätzen auf rund 500 m² BGF geplant. In Oberbillwerder sind insgesamt vier bis sechs stationäre Wohngruppen für jeweils acht Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 21 Jahren auf rund 220 m² BGF geplant. In den Fischbeker Reethen sind zwei stationäre Wohngruppen für jeweils neun Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren auf jeweils rund 320 m² BGF geplant.
- Elbinselquartier: drei Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen mit jeweils ca. acht Plätzen/ intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Spreehafenviertel:
- eine stationäre Wohngruppe mit bis zu zehn Plätzen für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren
- zwei Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen mit jeweils ca. acht Plätzen/ intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Oberbillwerder (1.-7. Bauabschnitt): zwei stationäre Wohngruppen mit jeweils acht Plätzen
- Fischbeker Reethen: zwei stationäre Wohngruppen mit jeweils neun Plätzen
Wohnformen mit intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII beherbergen Jugendliche, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist grundsätzlich auf längere Zeit angelegt und soll auf die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnitten sein.
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren werden insgesamt fünf Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen/ Wohnformen mit intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung mit einer Größe von etwa 350 m² BGF je Einheit vorgesehen. In Oberbillwerder sind sechs intensivpädagogisch betreute Einzelwohnungen als dezentrale, kleine Ein- bis Zweizimmerwohnungen vorgesehen. In den Fischbeker Reethen sind drei intensivpädagogisch betreute Einzelwohnungen geplant. Die Einzelwohnungen haben eine Größe von etwa 35 m² BGF je Einheit.
- Elbinselquartier: drei Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen mit jeweils ca. acht Plätzen/ intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung mit jeweils 350 m² BGF
- Spreehafenviertel: zwei Einrichtungen der Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnformen mit jeweils ca. acht Plätzen/ intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung mit jeweils 350 m² BGF
- Oberbillwerder: sechs Einpersonenwohnungen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung auf insgesamt ca. 210 m² BGF
- Fischbeker Reethen: drei Einpersonenwohnungen in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung auf insgesamt ca. 105 m² BGF
Im Rahmen des Programms „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ nach §30 SGB VIII ist in den Neubauquartieren ambulant betreuter Wohnraum für Jugendliche bzw. Jungerwachsene (16-21 Jahre) geplant, die bisher im Rahmen von Hilfen zur Erziehung stationär untergebracht waren. Der Einzug in den eigenen Wohnraum stellt den Übergang aus der Erziehungshilfe auf den angespannten Hamburger Wohnungsmarkt sicher. Der Wohnraum kann in Form von Einzelapartments oder als Cluster-Wohnung realisiert werden.
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren sind zwölf, in Oberbillwerder sechs und den Fischbeker Reethen sechs Plätze vorgesehen, die eine BGF von ca. 35 m² je Wohnung aufweisen und im Verbund von mindestens drei Wohneinheiten entstehen sollen.
- Wilhelmsburger Rathausviertel: mind. drei Einpersonenwohnungen
- Elbinselquartier: sechs Einpersonenwohnungen
- Spreehafenviertel: mind. drei Einpersonenwohnungen
- Oberbillwerder: eine Wohngruppe mit sechs Einliegerwohnungen und Gemeinschaftseinheit für Aufenthalt, Büro und Betreuung
- Fischbeker Reethen: eine Wohngruppe mit sechs Einliegerwohnungen und Gemeinschaftseinheit für Aufenthalt, Büro und Betreuung
Wohnraum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung orientiert sich an den Anforderungen nach § 35a SGB VIII in Verbindung mit § 34 SGB VIII und wird in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den zuständigen Behörden umgesetzt. Die Betreuung erfolgt im Rahmen einer 24-Stunden-Versorgung inklusive Nachtbereitschaft. Kinder sollen in betreuten Wohngemeinschaften mit privaten Zimmern und eigenen Sanitäreinrichtungen untergebracht werden. Für Jugendliche und junge Erwachsene sind Einzelwohnungen vorgesehen, alternativ vergleichbare Wohnformen wie bei den Kindern. Die räumliche Ausgestaltung und Einrichtungsgröße orientieren sich an den Vorgaben des § 34 SGB VIII und werden im Rahmen der Leistungsvereinbarung konkretisiert.
Die Kosten für die qualifizierte Assistenz übernimmt in der Regel ein Träger der Eingliederungshilfe – auch für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr. Die Finanzierung erfolgt über die öffentliche Jugendhilfe gemäß §§ 27 ff. SGB VIII.
- Oberbillwerder: eine Wohngruppe mit vier Plätzen mit ca. 220 m² BGF
- Fischbeker Reethen: eine Wohngruppe mit sechs Plätzen
Eine Pflegefamilie nimmt Kinder oder Jugendliche auf, die vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, meist weil das Kindeswohl dort gefährdet ist. Die Vermittlung und Begleitung erfolgen durch das Jugendamt, das auch Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung etc. für das Kind übernimmt.
- Fischbeker Reethen: fünf große Wohnungen für Pflegefamilien
In den Wilhelmsburger Neubauquartieren sollen auf einer Gesamtfläche von ca. 1.300 m² BGF zusätzlich trägergestützte, bedarfsgerechte Wohnangebote der Jugend- und Familienhilfe realisiert werden. Dabei steht im Mittelpunkt, vielfältige Wohnformen zu schaffen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse dieser Zielgruppe eingehen.
- Wilhelmsburger Rathausviertel: ca. 700 m² BGF
- Elbinselquartier: ca. 600 m² BGF
Wilhelmsburger Rathausviertel:
Mit dem Titel Haus für Wilhelmsburg (HfWHB) ist das Interesse verknüpft, die soziale Infrastruktur im Einzugsgebiet des Jugendamtes Wilhelmsburg so weiterzuentwickeln, dass sozioökonomisch benachteiligte Familien in ihrem Sozialraum auf eine optimale Unterstützungsstruktur zugreifen können, wodurch das Ausmaß der auswärtigen Unterbringungen reduziert wird. Das Arbeitsprinzip im HfWHB ist die ganzheitliche Arbeit mit Familien. Insbesondere vor dem Hintergrund gesetzlicher Veränderungen (Kinder- und Jugendstärkegesetz) ist eine integrierte Planung von Jugendhilfe und Eingliederungshilfe erforderlich. Im HfWHB sollen sich verschiedene Professionen und Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Rechtskreisen und Sozialleistungssystemen vernetzen und in gemeinsamer Abstimmung und in Kombination Unterstützungs- und Hilfesysteme für die Familien bilden. Das HfWHB soll im Wilhelmsburger Rathausviertel in zentraler Lage realisiert werden.
Oberbillwerder:
In Oberbillwerder ist ein Bildungs- und Begegnungszentrum (BBZ) als zentraler Begegnungsort an einem Schulstandort von Stadtteilschule und Gymnasium als Drittnutzung geplant. Hier sollen schulische, soziale, kulturelle und sportliche Nutzungen gebündelt werden. Das BBZ soll die Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtteil fördern, lebenslanges Lernen ermöglichen und als dritter Ort der Nachbarschafts- und Stadtteilkultur wirken.
Es ist ein Bauspielplatz als pädagogisch betreuter Spielplatz, der von den Kindern selbstgestaltet wird, vorgesehen, an dem das pädagogische Personal auch offene, non-formale Bildungsangebote anbietet.
Zudem ist ein Eltern-Kind-Zentrum vorgesehen, als Treffpunkt in / an einer Kita u.a. mit offenem Eltern-Kind-Club, Spiel- und Lernstunden für Kinder, Eltern-Kind-Angeboten sowie Elternbildungs-, Informations- und Beratungsangeboten.
Ein Jugendzentrum für Jugendliche und junge Erwachsene soll ebenfalls entstehen, das aneignungsfähige Räumlichkeiten, offene Angebote und – durch altersentsprechende Möglichkeiten für Selbstentfaltungs-, Erprobungs- und Lernprozesse – non-formale Bildung bereitstellt.
Fischbeker Reethen:
In den Fischbeker Reethen ist eine Jugendeinrichtung in direkter Nachbarschaft zur Stadtteilschule in den Reethen geplant. Hier können Kinder und Jugendliche ihre Freizeit verbringen, an Projekten teilnehmen und Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte erhalten.
Zudem wird ein Eltern-Kind-Zentrum entstehen, in dem Eltern und Kinder gemeinsam Unterstützung, Beratung, Bildungsangebote und Treffmöglichkeiten mit anderen Familien erhalten.
Die Umsetzung weiterer Angebote für Kinder und Jugendliche ist möglich und erwünscht.
Inserate
Diese Börse richtet sich an Grundstücksentwickler:innen der IBA Hamburg sowie an Betreiber:innen sozialer Infrastruktur.
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Jedes Inserat wird vor Veröffentlichung geprüft und individuell freigeschaltet, um fehlerhafte Einträge zu vermeiden. Diese Freischaltung kann bis zu drei Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Fischbeker Reethen
Starker, diakonischer Betreiberpartner für Jugendhilfeprojekte
Wilhelmsburger Rathausviertel
Sozialpädagogische Wohngruppe (Heimform)
Oberbillwerder