H1 G23 | Grundstück für Baugemeinschaften mit ca. 13 Wohneinheiten

Das Grundstück befindet sich direkt am Waldrand am sogenannten „Südtor“ des Fischbeker Heidbrooks. Hier mündet die Straße „Heideblütenweg“ in das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide. Eine Einfahrt von PKW in den Wald wird durch einen Poller verhindert (kein Durchgangsverkehr). Es handelt sich um einen idealen Startpunkt für Ausflüge in die Natur. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück befindet sich eine Bushaltestelle. Auf dem Grundstück steht ein gewachsener Baumbestand, der in Teilen erhalten werden soll. Es ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit vier Vollgeschossen vorgesehen.
Eingebettet in Wälder und Heideflächen verbindet der Fischbeker Heidbrook modernes Wohnen mit der Ruhe der Natur. Neben einer hervorragenden Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Kitas sowie Bus- und S-Bahn-Anbindungen bietet das Quartier eine lebendige Nachbarschaft, die das Wohnen hier lebenswert macht. Die S-Bahn-Station Fischbek ist nur einen Kilometer entfernt und bringt Sie in kurzer Zeit ins Herz Hamburgs. Auch die Buslinie 240 sorgt für eine bequeme Verbindung ins nahegelegene Zentrum von Neugraben.
Baugemeinschaften Heidbrook
Informationsveranstaltungen:
Mittwoch, 7. Januar 2026, 18.00-20.00 Uhr
Onlineveranstaltung über Microsoft Teams.
Anmeldung unter:
Nach der Anmeldung erhalten Sie Anfang Januar den Link zur Videokonferenz per E-Mail.
Egal, ob Sie bereits Teil einer Gruppe sind oder als Einzelperson Anschluss suchen – die Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren: Erfahren Sie mehr über die aktuelle Ausschreibung, das Vergabeverfahren und die nächsten Schritte. Außerdem können Sie Ihre Fragen stellen und mit anderen Interessierten ins Gespräch kommen.
Am 27. November 2025 hat eine erste Informationsveranstaltung im Quartiershaus „De Stuuv“ stattgefunden. Das Protokoll zur Veranstaltung sowie die von IBA Hamburg und Agentur für Baugemeinschaften gezeigten Präsentationen steht im Downloadbereich am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Mit der Veröffentlichung dieses Protokolls werden die Anforderungen zur Mindestanzahl von Haushalten, die einer Baugemeinschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung angehören müssen, reduziert. Es ist ausreichend, wenn zur Abgabe der Bewerbung mindestens 5 Haushalte als Baugemeinschaftsmitglieder feststehen. Spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung der Anhandgabe muss die Gruppe auf 50 % (Belegung der Wohneinheiten) angewachsen sein.
Rückfragen zur Ausschreibung konnten bis zum 5. Dezember 2025 auch per E-Mail an gesendet werden. Hier sind keine Rückfragen eingegangen. Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 27. November 2025 wurden diverse Rückfragen beantwortet, siehe hierzu das Protokoll zur Veranstaltung im Downloadbereich am Ende dieser Seite.
Auf Seite 24 der untenstehenden Ausschreibung heißt es:
Der Kaufpreis und die Nebenkosten sind drei Wochen nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrags fällig.
Stattdessen muss es heißen:
Der Kaufpreis und die Nebenkosten sind vier Wochen nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung zu zahlen.