H1 G23 | Grundstück für Baugemeinschaften mit ca. 13 Wohneinheiten

Das Grundstück befindet sich direkt am Waldrand am sogenannten „Südtor“ des Fischbeker Heidbrooks. Hier mündet die Straße „Heideblütenweg“ in das Naturschutzgebiet Fischbeker Heide. Eine Einfahrt von PKW in den Wald wird durch einen Poller verhindert (kein Durchgangsverkehr). Es handelt sich um einen idealen Startpunkt für Ausflüge in die Natur. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück befindet sich eine Bushaltestelle. Auf dem Grundstück steht ein gewachsener Baumbestand, der in Teilen erhalten werden soll. Es ist eine Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus mit vier Vollgeschossen vorgesehen.
Eingebettet in Wälder und Heideflächen verbindet der Fischbeker Heidbrook modernes Wohnen mit der Ruhe der Natur. Neben einer hervorragenden Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Kitas sowie Bus- und S-Bahn-Anbindungen bietet das Quartier eine lebendige Nachbarschaft, die das Wohnen hier lebenswert macht. Die S-Bahn-Station Fischbek ist nur einen Kilometer entfernt und bringt Sie in kurzer Zeit ins Herz Hamburgs. Auch die Buslinie 240 sorgt für eine bequeme Verbindung ins nahegelegene Zentrum von Neugraben.
Baugemeinschaften Heidbrook
Verlängerung der Abgabefrist
Nach Durchführung der zweiten Informationsveranstaltung am 7. Januar 2026 hat die IBA Hamburg entschieden, die Bewerbungsfrist der Ausschreibung um ca. 4 Wochen zu verlängern. Die Bewerbungsfrist endet nun am 2. März 2026.
Am 27. November 2025 hat eine erste Informationsveranstaltung im Quartiershaus „De Stuuv“ stattgefunden. Das Protokoll zur Veranstaltung sowie die von IBA Hamburg und Agentur für Baugemeinschaften gezeigten Präsentationen steht im Downloadbereich am Ende dieser Seite zur Verfügung.
Mit der Veröffentlichung dieses Protokolls werden die Anforderungen zur Mindestanzahl von Haushalten, die einer Baugemeinschaft zum Zeitpunkt der Bewerbung angehören müssen, reduziert. Es ist ausreichend, wenn zur Abgabe der Bewerbung mindestens 5 Haushalte als Baugemeinschaftsmitglieder feststehen. Spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung der Anhandgabe muss die Gruppe auf 50 % (Belegung der Wohneinheiten) angewachsen sein.
Rückfragen zur Ausschreibung konnten bis zum 5. Dezember 2025 auch per E-Mail eingereicht werden. Hier sind keine Rückfragen eingegangen.
Klarstellung zur möglichen Bruttogrundfläche (BGF) auf dem Baufeld H1 G23
Die IBA Hamburg hat auf der Informationsveranstaltung am 7. Januar 2026 die umsetzbare Bruttogrundfläche (BGF) auf dem Baufeld H1 G23 näher erläutert. In der Grundstücksausschreibung ist auf Seite 2 die baurechtlich mögliche BGF angegeben. Diese wird durch den in der Ausschreibung vorgegebenen Baumerhalt auf dem Grundstück eingeschränkt. Die nach Einschätzung der IBA Hamburg umsetzbare BGF beläuft sich auf ca. 1.180m². Eine genauere Erläuterung hierzu finden Sie im Downloadbereich unter „4_Klarstellung BGF H1 G23“.
Auf Seite 24 der untenstehenden Ausschreibung heißt es:
Der Kaufpreis und die Nebenkosten sind drei Wochen nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrags fällig.
Stattdessen muss es heißen:
Der Kaufpreis und die Nebenkosten sind vier Wochen nach Erhalt der Fälligkeitsmitteilung zu zahlen.