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FAQ
Fragen & Antworten zu den Quartieren Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook

Im Rahmen der Vermarktung und dem Verkauf von Grundstücken im Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook gibt es Fragen, die häufig gestellt werden.

Im Folgenden finden Sie einige hilfreiche Informationen, die jedoch weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine rechtsverbindliche Wirkung haben. Die Verkaufs- und Vertragsbedingungen ergeben sich aus dem Grundstücksexposé und dem Grundstückskaufvertrag.

Kaufen und Mieten

Die Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke im Vogelkamp Neugraben und Fischbeker Heidbrook verlief in mehreren Bauabschnitten und ist abgeschlossen. Sollte es bei der IBA Hamburg neue Grundstücksangebote geben, werden Sie hier auf der Webseite https://www.iba-hamburg.de/de/bauen/grundstuecke informiert und auch wenn Sie den Newsletter der IBA Hamburg abonnieren. Derzeit läuft noch das Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 67. Ein genauer Zeitpunkt für den Vermarktungsstart der Einfamilienhaus-Grundstücke in den Fischbeker Reethen kann aktuell nicht genannt werden.

Die IBA Hamburg GmbH bietet Grundstücke zum Verkauf an. Mehrfamilien- und Reihenhäuser werden durch Investoren errichtet und vermarktet. Die IBA Hamburg GmbH ist nicht mit der Vermittlung der Wohneinheiten an den Endverbraucher beauftragt. Bekannte Angebote finden Sie hier: iba-hamburg.de/bauen/wohnen Darüber hinaus können den Bauschildern in den beiden Quartieren Informationen über die jeweiligen Bauherren entnommen werden.

Stellplätze/Parkmöglichkeiten

Garagen und Carports sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich zulässig. Doppelgaragen können aufgrund der Grundstücksgrößen ggf. nicht auf allen Grundstücken realisiert werden. Garagen und Kellerersatzräume müssen dem Hauptgebäude in Material und Farbgebung gestalterisch angepasst werden. Dächer von Nebengebäuden und überdachten Stellplätzen (Carports) sind zu begrünen. Dies gilt auch für Kellerersatzräume (Gartenschuppen). Alle baulichen Nebenanlagen auf dem Grundstück müssen zusammen mit den Bauantragsunterlagen für das Hauptgebäude bei der IBA Hamburg GmbH zur Vorstellung im Gestaltungsbeirat und zur Freigabe eingereicht werden. Erst nach Freigabe der IBA Hamburg GmbH ist der Käufer berechtigt, die Bauantragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Die Verschiebung der Carports ist möglich, wenn die Zufahrt auf dem öffentlichen Grund an Ort und Stelle verbleibt. Dieser muss zwischen den Häusern angeordnet werden und darf sich nicht direkt an der Straße befinden. Garagen und Carports müssen zwischen den Häusern angeordnet werden und dürfen grundsätzlich nicht im Vorgarten errichtet werden. Die im Funktionsplan vorgegebenen Baufluchten sowie die baurechtlich vorgegebenen Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken sind zwingend einhalten. Im Einzelfall entscheidet der Gestaltungsbeirat ob eine Verschiebung von Carport/Garage in Richtung Grundstücksgrenze möglich ist. Verläuft an der Grundstücksgrenze eine Mulde/Graben, muss Garage/Carport einen Abstand von mindestens 0,5m zur Oberkante der Mulde einhalten. Darüber hinaus muss eine Beeinträchtigung der Entwässerung nachweislich ausgeschlossen werden sowie die Zugänglichkeit von Mulde/Graben für Pflegemaßnahmen weiterhin gewährleistet sein.

Vorbereitung auf Gestaltungsbeirat

Grundsätzlich ist gewünscht, dass zu Beginn die umfangreiche Planung inklusive Nebenanlagen und Einfriedung + Müllplatz eingereicht wird. Alle Abweichungen müssen bis 4 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes ebenfalls durch die IBA Hamburg GmbH und den Gestaltungsbeirat freigegeben werden. Es ist jedoch auch ein Minderausbau der Nebenanlagen (z.B. spätere Realisierung des Carports) möglich, daher sind die Nebengebäude mit dem Bauantrag zur Genehmigung einzureichen und gegebenfalls erst später zu realisieren.

Entwässerung/Anschlüsse/Boden

Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplans soll das Niederschlagswasser oberflächennah über ein offenes Graben- und Rinnensystem abgeführt werden. Bestandteile dieser offenen Oberflächenentwässerung sind Mulden, Gräben, offene Kastenrinnen und Regenrückhalte- bzw. Regenwasserbehandlungsanlagen. Die Entwässerungssysteme, die für die Gesamtentwässerung des Gebietes notwendig sind, sind bereits alle hergestellt worden. Hierdurch konnte die wasserrechtliche Genehmigung von der zuständigen Wasserbehörde im Bezirk Harburg erteilt werden. Daher ist keine Veränderung an den bereits hergestellten Entwässerungssystemen zulässig.

Die Versickerung des Niederschlagswassers der befestigten Flächen (Dach, Terrasse, Zufahrt,…) muss auf dem Grundstück erfolgen. Jeder Bauherr erhält von der IBA Hamburg GmbH einen speziell für das Grundstück angefertigten Informationsplan zur Entwässerung.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Nachhaltiges Regenwassermanagement privater Grundstücke. Zudem bietet die IBA Hamburg regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema an.

Fischbeker Heidbrook

Wünschenswert ist ein Erhalt aller Bäume. Für Bäume, die sich innerhalb der Baugrenzen oder Baulinien befinden muss ein Fällantrag gestellt werden. Die Fällgenehmigung wird nur mit Auflagen (zu leistende Ersatzpflanzungen) erlangt werden. Für Bäume, die außerhalb der Baugrenzen liegen, kann ein Fällantrag gestellt werden. Die Fällgenehmigung liegt im Ermessen des Bezirksamts Harburg.

Fällgenehmigungen für Bäume mit Erhaltungsgebot werden nicht erteilt.

Für Baumfällungen auf privaten Grundstücken sind die Erwerber zuständig.

Die IBA Hamburg nimmt nur Baumfällungen vor, wenn diese im Zuge der Erschließungsplanung als notwendig erachtet werden.

Weitere Informationen zum Baumschutz erhalten sie über die Stadt Hamburg www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254164/

Die Pflanzverpflichtung sieht je 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche einen kleinkronigen Baum oder je 300 m² einen großkronigen heimischen, standortgerechten Laubbaum vor.

Die Einfriedungen zu den öffentlichen Grünflächen sowie Verkehrsflächen sind als Laubgehölzhecke mit einer maximalen Höhe von 1.50 m herzustellen. Die dafür zu verwenden heimischen und standortgerechten Laubbäume und Sträucher sind der Gehölzbeispielliste des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 66 zu entnehmen.

Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm in 1 m Höhe über den Erdboden gemessen haben. Im Kronenbereich jedes zu pflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.

Alle weiteren Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern sind freigestellt.

GEHÖLZBEISPIELLISTE FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN NEUGRABEN FISCHBEK 66

Großkronige Laubbäume im Siedlungsbereich:

lateinischer Name, deutscher Name (Bemerkungen)

  • Acer platanoides, Spitzahorn (schöne Herbstfärbung)
  • Acer pseudoplatanus, Bergahorn
  • Betula pendula, Sandbirke
  • Carpinus betulus, Hainbuche (schöne Holzzeichnung)
  • Fagus sylvatica, Rotbuche (nicht für extrem sandige Böden)
  • Quercus robur, Stieleiche
  • Quercus petraea, Traubeneiche
  • Tilia cordata, Winterlinde (Blütenduft, reiche Blüte)

Mittel- und kleinkronige Laubbäume im Siedlungsbereich:

lateinischer Name, deutscher Name (Bemerkungen)

  • Acer campestre, Feldahorn
  • Crataegus monogyna, Weißdorn
  • Crataegus laevigata, Rotdorn
  • Malus sylvestris, Holzapfel
  • Prunus avium, Vogelkirsche (reiche Blüte, schöne Herbstfärbung)
  • Pyrus pyraster, Wildbirne
  • Sorbus aria, Vogelbeere (Blüte, Frucht)
  • Sorbus aucuparia, Eberesche (Doldenblüte, reiche Frucht = Vogelbeeren)
  • Sorbus intermedia, Mehlbeere (Blüte, Frucht)

Heimische und standortgerechte Laubsträucher und Heckenpflanzen für Einfriedungen zu öffentlichen Grünflächen und zu den Verkehrsflächen:

lateinischer Name, deutscher Name (Bemerkungen)

  • Acer campestre, Feldahorn (als Schnitthecke geeignet)
  • Carpinus betulus, Hainbuche (als Schnitthecke geeignet)
  • Cornus mas, Kornelkirsche (Blüte und Frucht)
  • Corylus avellana, Haselnuss (essbare Früchte)
  • Crataegus monogyna, Weißdorn (Blüte und Frucht)
  • Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen (G!, Frucht)
  • Fagus sylvatica, Rotbuche (als Schnitthecke geeignet)
  • Ligustrum vulgare, Liguster (G!, als Schnitthecke geeignet)
  • Lonicera xylosteum, Gem. Heckenkirsche (G!, schattenverträglich, Blüte und Frucht)
  • Prunus spinosa, Schlehe (Blüte)
  • Rosa canina, Hundsrose (Blüte und Frucht)
  • Rosa rubiginosa, Weinrose (Blüte und Frucht)
  • Rubus fruticosus, Brombeere (wohlschmeckende Früchte)
  • Salix caprea, Salweide (frühe Bienenweide)
  • Sambucus nigra, Schwarzer Holunder (Blüte und Frucht)
  • Viburnum opulus, Gew. Schneeball (Blüte und Frucht)

Hinweis: In der Nähe von Kinderspielplätzen sowie Hausgärten, die kleinen Kindern als Aufenthalts- und Spielort dienen, sollte auf Gehölze, deren Blätter, Blüten oder Früchte Giftstoffe (siehe Kennzeichnung G!) enthalten, verzichtet werden.

Das bestehende Planrecht ist in Hamburg flächendeckend digital erfasst. Sie können die Planzeichnung und Verordnung einsehen und/oder herunterladen über das Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg.

Weiterführende Informationen zum Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 66 erhalten Sie hier: www.hamburg.de/harburg/bebauungsplaene/82338/neugraben-fischbek-66

Vogelkamp Neugraben

Für nach dem Grünordnungsplan zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei ist der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.

PFLANZENLISTE ZUM GRÜNORDNUNGSPLAN NEUGRABEN-FISCHBEK 65

Zu verwendende standortgerechte heimische Gehölze:

Großkronige Laubbäume im Siedlungsbereich:

lateinischer Name, deutscher Name

  • Acer platanoides, Spitzahorn
  • Aesculus hippocastanum, Rosskastanie
  • Alnus glutinosa, Schwarzerle
  • Betula pendula, Sandbirke
  • Fraxinus excelsior, Esche
  • Populus tremula, Zitterpappel
  • Prunus avium, Vogelkirsche
  • Quercus robur, Stieleiche
  • Salix alba, Silberweide
  • Tilia cordata, Winterlinde

Kleinkronige Laubbäume im Siedlungsbereich:

lateinischer Name, deutscher Name

  • Acer campestre, Feldahorn
  • Crataegus laevigata, Rotdorn
  • Malus communis, Holzapfel
  • Prunus padus, Traubenkirsche
  • Pyrus communis, Wildbirne
  • Sorbus aucuparia, Eberesche
  • Sorbus intermedia, Schwedische Mehlbeere

Hochstämmige Obstbäume – alte Kultursorten wie folgt:

Apfelsorten:

  • Alkmene
  • Altländer Pfannkuchenapfel
  • Finkenwerder Herbstprinz
  • Glockenapfel
  • Gravensteiner
  • Schöner von Boskop

Birnensorten:

  • Gute Graue

Heimische und standortgerechte Laubsträucher und Heckenpflanzen für Einfriedungen zum öffentlichen Grund und zur freien Landschaft:

lateinischer Name, deutscher Name, (Bemerkungen)

  • Acer campestre, Feldahorn (als Schnitthecke geeignet)
  • Carpinus betulus, Hainbuche (als Schnitthecke geeignet)
  • Cornus mas, Kornelkirsche (Blüte und Frucht)
  • Corylus avellana, Haselnuss (essbare Früchte)
  • Crataegus monogyna, Weißdorn (Blüte und Frucht)
  • Euonymus europaeus, Pfaffenhütchen (G!, Frucht)
  • Fagus sylvatica, Rotbuche (als Schnitthecke geeignet)
  • Ligustrum vulgare, Liguster (G!, als Schnitthecke geeignet)
  • Lonicera xylosteum, Gem. Heckenkirsche (G!, schattenverträglich, Blüte und Frucht)
  • Prunus spinosa, Schlehe (Blüte)
  • Rosa canina, Hundsrose (Blüte und Frucht)
  • Rosa rubiginosa, Weinrose (Blüte und Frucht)
  • Rubus fruticosus, Brombeere (wohlschmeckende Früchte)
  • Salix caprea, Salweide (frühe Bienenweide)
  • Sambucus nigra, Schwarzer Holunder (Blüte und Frucht)
  • Viburnum opulus, Gew. Schneeball (Blüte und Frucht)

Hinweis: In der Nähe von Kinderspielplätzen sowie Hausgärten, die kleinen Kindern als Aufenthalts- und Spielort dienen, sollte auf Gehölze, deren Blätter, Blüten oder Früchte Giftstoffe (siehe Kennzeichnung G!) enthalten, verzichtet werden.

Das bestehende Planrecht ist in Hamburg flächendeckend digital erfasst. Sie können die Planzeichnung und Verordnung über das Geoportal der Freien und Hansestadt Hamburg einsehen und herunterladen.

Den Bebauungsplan für den Vogelkamp Neugraben (Neugraben Fischbek 65) können Sie hier direkt herunterladen.